Jedes für den öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland zugelassene Fahrzeug muss über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen. Ihr Kfz können Sie unter Umständen dennoch bei der Versicherung abmelden, beispielsweise wenn Sie den Versicherer wechseln oder das Auto längere Zeit stilllegen oder verschrotten.
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